Ein BIG-Digital-Antrag zu stellen kostet Zeit. Angebote einholen, Beschreibungen verfassen, Unterlagen zusammenstellen — für viele Betriebe summiert sich das auf 10 bis 20 Arbeitsstunden. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Antrag wegen vermeidbarer Fehler abgelehnt wird. Wir haben die häufigsten Ablehnungsgründe zusammengestellt.
Fehler 1: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Dies ist mit Abstand der häufigste und gleichzeitig am leichtesten vermeidbare Fehler. Der Grundsatz lautet: Kein Kostenträger darf vor Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt oder bezahlt werden. Das gilt auch für Angebote, die man aus Planungsgründen schon einholt. Sobald eine verbindliche Beauftragung oder Anzahlung erfolgt, gilt das Vorhaben als "begonnen" — und ist damit nicht mehr förderfähig.
Fehler 2: Unvollständige Vorhabenbeschreibung
Die ILB-Richtlinie 2026 schreibt sechs Pflichtabschnitte vor. Fehlt auch nur einer, wird der Antrag zur Nachbesserung zurückgegeben oder abgelehnt. Häufig fehlen insbesondere der Abschnitt zur wirtschaftlichen Verwertung (konkrete ROI-Zahlen) und der technische Abschnitt (zu vage, ohne konkrete Systembeschreibung).
Fehler 3: Zu allgemeine Formulierungen
"Wir möchten unsere Prozesse digitalisieren" ist kein Antragstext. Die ILB-Prüfer erwarten messbare Aussagen: Wie viele Stunden werden eingespart? Um wie viel Prozent soll ein bestimmter Fehler reduziert werden? Welcher konkrete Prozess wird automatisiert? Allgemeine Formulierungen signalisieren, dass das Vorhaben noch nicht durchdacht ist — und führen zu Nachforderungen.
Fehler 4: Nicht-förderfähige Ausgaben einplanen
Interne Personalkosten, laufende Betriebskosten nach der Einführungsphase und Ausgaben für Standard-Hardware ohne direkten Projektbezug sind nicht förderfähig. Viele Antragsteller planen diese Kosten unwissentlich mit ein. Die ILB kürzt dann den Finanzierungsplan, was dazu führen kann, dass die Mindestinvestitionsschwelle unterschritten wird.
- →Nicht förderfähig: Interne Mitarbeiterstunden
- →Nicht förderfähig: Laufende SaaS-Kosten nach dem ersten Jahr
- →Nicht förderfähig: Standard-Hardware ohne Projektbezug (allgemeine PCs, Drucker)
- →Nicht förderfähig: Reisekosten des Antragstellers
- →Grenzfall: Schulungskosten (förderfähig, wenn projektzentriert)
Fehler 5: Fehlender Unternehmensnachweis
Die ILB benötigt zum Zeitpunkt der Antragstellung einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) sowie die letzte Jahresbilanz als Nachweis der KMU-Eigenschaft. Wird der Antrag ohne diese Unterlagen eingereicht, verlängert sich die Bearbeitungszeit erheblich. Holen Sie diese Dokumente zeitgleich mit der Antragsvorbereitung ein.