Ressourcen sparen, Zuschuss kassieren: bis zu €200.000 für Hamburger Betriebe.
Das Programm fördert Hamburger Unternehmen, die ihren Energie- und Materialverbrauch nachweislich reduzieren. Bis zu 40 % der Investitionskosten werden bezuschusst.
Maximale Förderung
bis zu €200.000
Förderquote / Konditionen
bis 40 %
Vergeben durch
IFB Hamburg
Voraussetzungen für Unternehmen für Ressourcenschutz
Vergeben durch die IFB Hamburg – Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg
Investition reduziert Energie- oder Materialverbrauch messbar
KMU oder Großunternehmen (unterschiedliche Sätze)
Nachweis der Einsparung durch Energieberater oder Ingenieurbüro
Antragstellung vor Investitionsbeginn
Was wird finanziert?
Kreislaufwirtschaft einführen
Abfallreduktion, Rohstoffrückgewinnung oder Upcycling in der Produktion fördern lassen.
Wasserverbrauch senken
Wasseraufbereitung, Kreislaufwasserführung oder effiziente Reinigungsanlagen in Betrieben.
Produktionseffizienz steigern
Energieeffiziente Maschinen, Wärmerückgewinnung oder prozessintegrierter Umweltschutz.
Der Antrags-Generator für Unternehmen für Ressourcenschutz ist in Entwicklung.
Wie beim BIG-Digital-Assistent führt Sie unser KI-Assistent durch alle Pflichtabschnitte der Vorhabenbeschreibung — in Amtsdeutsch, ILB-konform, sofort herunterladbar.
Der Generator wird automatisch erstellen:
- Vollständige Vorhabenbeschreibung in Amtsdeutsch
- Alle Pflichtabschnitte nach IFB Hamburg-Richtlinie
- Detaillierte Kostenkalkulation (Beiblatt)
- Download als PDF + Markdown — sofort einreichfertig
- Bis zu 5× KI-Verfeinerung inklusive
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Fragen zu Unternehmen für Ressourcenschutz
Wie messe ich die Ressourceneinsparung?+
Über Verbrauchsdaten vor/nach der Maßnahme oder eine Berechnung durch einen Energieberater. Die IFB gibt genaue Anforderungen im Merkblatt an.
Sind Beratungskosten förderfähig?+
Die Energieberatung zur Vorbereitung der Maßnahme kann in einigen Fällen ebenfalls gefördert werden. Fragen Sie die IFB direkt.
Muss ich alle Energiequellen umrüsten?+
Nein, Sie können einzelne Maßnahmen beantragen — zum Beispiel nur die Beleuchtung oder nur die Druckluftanlage.