Innovation & Digital · Nordrhein-Westfalen

Bis zu €150.000 für Patentschutz und geistiges Eigentum in NRW.

NRW.Patent hilft KMU in Nordrhein-Westfalen, ihre Innovationen durch Patente und Schutzrechte abzusichern — mit bis zu 50 % Zuschuss auf Anmelde- und Beratungskosten.

Jetzt vormerken →Programm-Details
NRW.BANKZuschussDSGVO · Server in Deutschland

Maximale Förderung

bis zu €150.000

Förderquote / Konditionen

bis 50 %

Vergeben durch

NRW.BANK

Wer ist berechtigt?

Voraussetzungen für NRW.Patent

Vergeben durch die NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen.

KMU mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen

Patentierbare oder schutzrechtsfähige Innovation

Antragstellung vor Einreichung der Patentanmeldung

Nachweis des Innovationscharakters (technische Beschreibung)

Keine Doppelförderung mit anderen Patentförderprogrammen

Anwendungsbeispiele

Was wird finanziert?

⚙️

Technisches Patent anmelden

Maschinenbauinnovationen, neue Fertigungsverfahren oder technische Geräte durch Patente schützen.

💊

Pharma-IP sichern

Neue Wirkstoffe, Formulierungen oder medizinische Verfahren in der nordrhein-westfälischen Pharmaindustrie absichern.

🔌

Software-Patent prüfen

Technische Softwareinnovationen auf Patentierbarkeit prüfen und ggf. als Gebrauchsmuster schützen.

KI-Antrags-Generator

Der Antrags-Generator für NRW.Patent ist in Entwicklung.

Wie beim BIG-Digital-Assistent führt Sie unser KI-Assistent durch alle Pflichtabschnitte der Vorhabenbeschreibung — in Amtsdeutsch, ILB-konform, sofort herunterladbar.

Coming Soon

Jetzt vormerken — als Erster informiert werden.

Der Generator wird automatisch erstellen:

  • Vollständige Vorhabenbeschreibung in Amtsdeutsch
  • Alle Pflichtabschnitte nach NRW.BANK-Richtlinie
  • Detaillierte Kostenkalkulation (Beiblatt)
  • Download als PDF + Markdown — sofort einreichfertig
  • Bis zu 5× KI-Verfeinerung inklusive
NRW.Patent · Vormerken

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Kein Spam. Nur eine E-Mail, wenn der Generator live geht. DSGVO-konform.

Häufige Fragen

Fragen zu NRW.Patent

Was ist förderfähig?+

Patentanwaltskosten, EPA- oder DPMA-Anmeldegebühren, Recherche zur Patentierbarkeit und internationale Patentanmeldungen (PCT-Verfahren).

Muss das Patent in Deutschland angemeldet werden?+

Nein, auch europäische (EPA) und internationale (PCT) Patentanmeldungen sind förderfähig.

Gilt das auch für Gebrauchsmuster und Marken?+

In der Regel fokussiert das Programm auf technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster). Marken sind meist nicht förderfähig.

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