Egal ob BIG-Digital Brandenburg, Digitalbonus Bayern oder NRW.BANK-Kredit — bei fast jedem Förderprogramm müssen Sie eine De-minimis-Erklärung einreichen. Dieses unscheinbare Formular bestätigt, dass Ihr Unternehmen die EU-weite Beihilfeobergrenze nicht überschreitet. Fehler bei der De-minimis-Erklärung führen zu Verzögerungen, Rückforderungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags.
Was sind De-minimis-Beihilfen?
De-minimis-Beihilfen sind staatliche Förderungen, die so gering sind, dass die EU sie als wettbewerbsneutral einstuft. Solange ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als die Obergrenze erhält, müssen diese Beihilfen nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die meisten Zuschüsse aus Landesprogrammen (Digitalbonus, BIG-Digital, DiGi-Zuschuss etc.) fallen unter die De-minimis-Regelung.
Was zählt als De-minimis-Beihilfe?
- →Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Digitalbonus, BIG-Digital, DiGi-Zuschuss etc.)
- →Zinsvergünstigungen bei Förderkrediten (der Zinssubventionswert, nicht der gesamte Kredit)
- →Bürgschaften (mit dem Beihilfewert, nicht dem Bürgschaftsbetrag)
- →Steuerbefreiungen und -ermäßigungen auf Landesebene
- →Nicht: KfW-Kredite zum Marktzins, nicht: reguläre Bankdarlehen
So füllen Sie die Erklärung aus
Die De-minimis-Erklärung ist ein Formular der jeweiligen Förderbank (ILB, LfA, NRW.BANK etc.). Der Aufbau ist bei allen ähnlich:
- →Abschnitt 1: Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Steuernummer)
- →Abschnitt 2: Verbundene Unternehmen auflisten (wenn vorhanden)
- →Abschnitt 3: Alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre mit Betrag, Fördergeber, Datum und Aktenzeichen
- →Abschnitt 4: Der aktuelle Antragsbetrag — wird addiert zu den bisherigen Beihilfen
- →Abschnitt 5: Bestätigung, dass die Obergrenze nicht überschritten wird
- →Unterschrift des gesetzlichen Vertreters