Brandenburger Unternehmen, die in Maschinen, Gebäude oder die Erweiterung ihrer Produktionskapazitäten investieren wollen, haben Zugang zu einer der ältesten und kapitalstärksten Förderprogramme Deutschlands: der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", kurz GRW. Das Programm fördert echte Betriebsinvestitionen mit bis zu 40 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss.
Was ist die GRW?
Die GRW ist ein Gemeinschaftsprogramm von Bund und Ländern, das strukturschwachen Regionen hilft, wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Weite Teile Brandenburgs — insbesondere außerhalb Berlins — gelten als GRW-Fördergebiete mit den höchsten Fördersätzen. Das macht Brandenburg für Investoren besonders attraktiv.
Wer kann GRW-Förderung beantragen?
- →KMU nach EU-Definition (< 250 Mitarbeiter)
- →Handwerksbetriebe mit Meisterbrief
- →Industrie- und Produktionsunternehmen
- →Dienstleistungsunternehmen, sofern überregionale Umsätze erzielt werden
- →Betrieb liegt im GRW-Fördergebiet (praktisch ganz Brandenburg außer Teile Potsdams)
- →Mindestens eine neue Stelle wird durch die Investition geschaffen
Was wird gefördert?
- →Maschinen, Anlagen und Produktionsausrüstung (Neukauf)
- →Gewerbliche Gebäude (Neubau und Erweiterung, nicht Sanierung)
- →Immaterielle Vermögensgüter: Patentlizenzen, technisches Know-how
- →Betriebsübernahmen (Erwerb von Wirtschaftsgütern bei Unternehmensübernahme)
- →Erstausstattung bei Betriebsgründung in einem neuen Gebäude
Der Antragsweg
GRW-Anträge werden bei der ILB Brandenburg eingereicht — zwingend vor Beginn der Investition. Wer erst mit dem Kauf beginnt und danach einen Antrag stellt, erhält keine Förderung. Die Prüfung der Anträge dauert in der Regel 6–12 Wochen.
- →Schritt 1: Beratungsgespräch mit ILB oder WFBB
- →Schritt 2: Antrag mit Investitionsplan und Businessplan einreichen
- →Schritt 3: ILB prüft Förderfähigkeit und Fördergebiet
- →Schritt 4: Zuwendungsbescheid abwarten — erst dann investieren
- →Schritt 5: Investition durchführen und neue Stelle besetzen
- →Schritt 6: Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Arbeitsverträgen
Kombination mit anderen Programmen
GRW kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden: BIG-Digital ergänzt die GRW, wenn die Investition auch einen Digitalisierungsanteil hat. KfW-Kredite können parallel genutzt werden. Die Gesamtförderquote aus allen Quellen darf dabei bestimmte Beihilfeobergrenzen (De-minimis oder AGVO) nicht überschreiten.