Wer den Meistertitel in der Tasche hat und den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht vor erheblichen Startkosten: Werkzeug, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, erste Mitarbeiter. Die Meistergründungsprämie Brandenburg ist eine direkte finanzielle Starthilfe für genau diese Phase — ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der sich an der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze orientiert.
Förderstruktur der Meistergründungsprämie
Wer ist antragsberechtigt?
- →Inhaber eines anerkannten Handwerksmeistertitels
- →Erstmalige Gründung eines selbstständigen Handwerksbetriebs in Brandenburg
- →Oder: Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs (mind. 30 % Kapitalanteil mit Betriebsführung)
- →Betriebssitz in Brandenburg
- →Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Gründung/Übernahme
Antrag über die Handwerkskammer
Anders als die meisten ILB-Programme wird die Meistergründungsprämie nicht direkt bei der Investitionsbank beantragt, sondern über die zuständige Handwerkskammer. In Brandenburg gibt es drei Handwerkskammern: Potsdam (für den Westen und Süden Brandenburgs), Frankfurt (Oder) (für den Osten) und Cottbus (für die Lausitz). Die Handwerkskammer leitet den Antrag anschließend weiter.
- →Schritt 1: Beratungsgespräch bei der zuständigen Handwerkskammer
- →Schritt 2: Antrag mit Meisterbrief, Businessplan und Gewerbeanmeldung einreichen
- →Schritt 3: Prüfung durch Handwerkskammer und ILB
- →Schritt 4: Bewilligungsbescheid und Auszahlung der Grundprämie
- →Schritt 5: Nachweis der geschaffenen Stellen für Jobbonus
Kombination mit BIG-Digital
Meister, die ihren neuen Betrieb von Anfang an digital aufstellen wollen — mit Auftragsmanagement-Software, digitaler Zeiterfassung oder Online-Terminbuchung — können die Meistergründungsprämie mit dem BIG-Digital-Innovationsgutschein kombinieren. BIG-Digital übernimmt dann 50 % der Digitalisierungskosten, während die Prämie den allgemeinen Gründungsaufwand abdeckt.